Alarmanlagen - neue OVE-Richtlinie R2 seit 1.1.2010 in Kraft



Diese Richtlinie (Einbruch- und Überfallmeldeanlagen – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung) ist von der Errichterfirma einzuhalten und bei Neuerrichtungen zu berücksichtigen.

Bezugsquelle:

OVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik
Eschenbachgasse 9, 1010 Wien
E: verkauf@ove.at
Internet: http://www.ove.at
T: 01 587 63 73
F: 01 586 74 08
 
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