Alarmanlagen - neue OVE-Richtlinie R2 seit 1.1.2010 in Kraft
Diese Richtlinie (Einbruch- und Überfallmeldeanlagen – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung) ist von der Errichterfirma einzuhalten und bei Neuerrichtungen zu berücksichtigen.
Bezugsquelle:OVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik
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