Meisterprüfungsaktion - Rückerstattung eines Drittels der Gebühren für Meisterprüfungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend übernimmt im Falle des Bestehens der Meisterprüfung auf Antrag ein Drittel der Prüfungsgebühr. (auch für Befähigungsprüfungen) Link zu einer externen Seite
Elektrotechnik-Zugangsverordnung
Sie möchten das Gewerbe "Elektrotechnik" anmelden? Die Voraussetzungen finden Sie in der Zugangsverordnung.
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Kommunikationselektronik-Zugangsverordnung
Sie möchten das Gewerbe "Kommunikationselektronik" anmelden? Die Voraussetzungen finden Sie in der Zugangsverordnung. Weitere Informationen im PDF-Format (66KB)