Lehrberufspaket 2011 - Modullehrberuf Elektronik



Mit 01. Juni 2011 tritt das Lehrberufspaket 2011 in Kraft.

Dies bedeutet u.a.:

Berufe im Bereich der Metalltechnik und der Elektronik werden in modulare Lehrberufe umgewandelt.

 

Beispiel 1:
bis 31.05.2011 Lehrberuf Maschinenbautechnik

ab 01.06.2011 Lehrberuf Metalltechnik mit Hauptmodul Maschinenbautechnik

 

Beispiel 2:
bis 31.05.2011 Lehrberuf Elektronik mit Schwerpunkt angewandte Elektronik
ab 01.06.2011 Lehrberuf Elektronik mit Hauptmodul angewandte Elektronik

 

Wird durch die Kombination von Grund-, Haupt- und Spezialmodulen eine Lehrzeit von 4 Jahren erreicht, besteht die Möglichkeit, anlässlich der erfolgreichen Ablegung der Lehrabschlussprüfung zu einer Teilprüfung über den Fachbereich der Berufsreifeprüfung anzutreten.

 

Schon bestehende Lehrverhältnisse in Berufen wie zB. Maschinenbautechnik können selbstverständlich lehrvertragsgemäß abgeschlossen werden und auch die entsprechenden Lehrabschlussprüfungen noch abgelegt werden.

 

Und so funktioniert die Modularisierung von Lehrberufen im dualen System: 
  • Grundmodul
    2 Jahre
    Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten
  • Hauptmodul(e)
    mindestens 1 Jahr
    Erweiterung der Grundkenntnisse und –fertigkeiten
  • Spezialmodul(e)
    ½ Jahr
    Spezifizierung der Kenntnisse und Fertigkeiten
    (spezielle Produktionsweisen und Dienstleistungen)

Jeder Lehrling eines modularen Lehrberufes muss zumindest ein Hauptmodul wählen und kann darüber hinaus – Kombinationsmöglichkeiten lt. entsprechender Ausbildungsverordnung vorausgesetzt -  in einem weiteren Haupt- oder Spezialmodul ausgebildet werden. Die maximale Lehrzeit von 4 Jahren darf nicht überschritten werden.

Mit 01.06.2011 gibt es somit folgende modulare Lehrberufe: 
  • KFZ- Technik
  • Metalltechnik
  • Elektrotechnik
  • Installations- und Gebäudetechnik
  • Elektronik
  • Werkstofftechnik
  • Holztechnik
  • Bekleidungsgestaltung
  • Glasbautechik

Änderungen in den Ausbildungsordnungen gibt es weiters in den Berufen Tapezierer/in und Dekorateur/in, Drogist/in, Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz, Straßenerhaltungsfachmann/-frau, Berufsfotograf/in, Veranstaltungstechnik, Einzelhandelskaufmann/-frau – Gartencenter. Detaillierte Infos und gesetzliche Grundlagen finden Sie in den jeweiligen Bundesgesetzblättern: 

  • BGBl. II Nr. 146/2011 - Veranstaltungstechnik- Ausbildungsordnung
  • BGBl. II Nr. 147/2011 - Elektronik-Ausbildungsordnung

Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen das Lehrvertragsservice der WKOÖ selbstverständlich gerne zur Verfügung

Kontakt:
T: 05-90909-2000
F: 05-90909-4029
M: lehrvertrag@wkooe.at
www.lehrvertrag.at

 
 
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